Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule

Leonardo da Vinci
Gesamtschule

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Inklusion

Vielfalt und Heterogenität in der Gesellschaft als grundlegend und selbstverständlich ansehen: Dies schafft Inklusion.

Was bedeutet Inklusion an Schulen?

Während die Integration davon ausgeht, dass eine Gesellschaft aus einer relativ homogenen Mehrheitsgruppe und einer kleineren Außengruppe besteht, die in das bestehende System integriert werden muss, stellt die Inklusion eine Abkehr von dieser Zwei-Gruppen-Theorie dar und betrachtet alle Menschen als gleichberechtigte Individuen, die von vornherein und unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Voraussetzungen Teil des Ganzen sind.

Das Konzept der Integration nimmt also bewusst Unterschiede wahr und verlangt vom Einzelnen, dass er sich an das Mehrheitssystem anpasst, um ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu sein. Die Inklusion dagegen ordnet unterschiedliche individuelle Eigenschaften und Voraussetzungen nicht auf einer Werteskala, sondern betrachtet die Vielfalt und Heterogenität der Gesellschaft als grundlegend und selbstverständlich. Hier muss sich nicht der Einzelne dem System anpassen, sondern die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen so flexibel gestaltet sein, dass sie jedem Einzelnen Teilhabe ermöglichen.

Übertragen auf die Schule bedeutet das: Nicht der Schüler muss sich in ein bestehendes, starres System integrieren, sondern es ist im Gegenteil die Aufgabe der Schule, dafür zu sorgen, dass alle Schüler mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Talenten am Unterricht teilnehmen können.

Quelle: www.inklusion-schule.info/inklusion/integration-und-inklusion.html

Gemeinsames Lernen an Haupt-, Real-, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Primusschulen ab dem Schuljahr 2019/20:

In einem Runderlass zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule soll festgelegt werden, dass Gemeinsames Lernen ab dem Schuljahr 2019/20 vom Grundsatz her nur an solchen Haupt-, Real-, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Primusschulen eingerichtet wird, die von der Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers als Schulen des Gemeinsamen Lernens bestimmt worden sind und die dabei konzeptionelle, inhaltliche und personelle Voraussetzungen (Qualitätsstandards) erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass

  • die Schule über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügt bzw. dieses mit Unterstützung der Schulaufsicht erarbeitet
  • Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung an der Schule unterrichten und die pädagogische Kontinuität gewährleistet wird
  • das Kollegium systematisch fortgebildet wurde bzw. vorauslaufend und begleitend fortgebildet wird
  • die räumlichen Voraussetzungen der Schule Gemeinsames Lernen ermöglichen.

Quelle: Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)